Fahrradbeleuchtung
Der Anteil der Fahrräder, die ohne standardmässig vorhandene Beleuchtungsanlage verkauft werden, wird immer größer.
Fahrradtypen wie Mountainbike,Rennrad,Crossbike oder Fitnessbike nehmen einen immer größeren Anteil am Gesamtmarkt ein!
Oft stellt sich die Frage der Zulassung zum Strassenverkehr (STVZO).
Es ist tatsächlich so, das nur Dynamobetriebene Beleuchtungsanlagen zugelassen sind; nur bei Rennrädern unter 11kg ist das mitführen einer Batteriebeleuchtung gestattet.
Fakt ist jedoch , das die Batteriebetriebenen LED Lichtanlagen den Dynamobetrieben Lichtanlagen von der Leuchtkraft her weit überlegen sind.
Es sind keine Nachteile erkennbar, im Gegenteil, aber die Gesetze sind einfach noch nicht angepasst worden.
In der Praxis werden die praktischen Batterielampen von der Polizei meistens akzeptiert. Uns ist kein Fall von einem Fahrer bekannt, der Probleme mit der Polizei bekommen hatte.
Wir empfehlen LED Lampen, diese haben eine hohe Leuchtkraft und einen geringen Stromverbrauch.