Tipps & Ratgeber

Fahrrad fahren und Steuern sparen

So lassen sich Fahrrad und E-Bike steuerlich absetzten

Nicht nur Sprit, sondern auch Geld sparen! Auto vs. Fahrrad, das Fahrrad erweist sich immer mehr als Sparbüchse.

Zahlen wir nicht alle zu viele Steuern? Wer diese Frage mit einem klaren Nein beantwortet, braucht ab hier nicht weiterlesen. Für alle anderen gilt, dass wir die immer mehr drückende und den finanziellen Spielraum einengende Steuerlast von Tag zu Tag mehr spüren und fühlen.

Darum denken wir, ist es höchst legitim und ratsam, über Wege, die persönliche Steuerlast zu senken, nachzudenken. Das hat Tretwerk getan und möchte dich mit diesem Artikel auf steuersparende Möglichkeiten beim Kauf eines Fahrrades oder E-Bikes hinweisen.

Du bist im dichten Stadtverkehr mit dem E-Bike meist schneller, zusätzlich schont man die eigene Gesundheit und die Umwelt. Immer mehr gute Radwege entstanden in den letzten Jahren und so fällt auch dir der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad sicherlich nicht schwer. Mittlerweile soll bereits jeder zehnte ein Radler sein. Über fiskalische Regelungen wird das Dienstrad auch finanziell attraktiver.

Übrigens – immer mehr Straßen haben abgetrennte Radwege, so kommst du sicher und schnell an dein Ziel. Mancher Autofahrer wird sicher daran denken, auch die Straße mit dem Radweg zu tauschen.

Steuern sparen mit dem Fahrrad – wie geht das und welche Vorteile du in Anspruch nehmen kannst.

Seit 2019 gibt es einen Bonus bei der Anschaffung eines Rades. Nur wenige sind so gut mit der Materie vertraut und können auf Anhieb sagen, ob dies für alle Fahrräder gilt oder nur für dienstlich genutzte Fahrräder oder E-Bikes? Und wie sieht es aus bei Fahrradanhängern, Zubehör und Reparaturen? Tretwerk kümmert sich und zeigt auf, wer mit dem Rad wie Steuern sparen kann.

 Auf den ersten Blick:

  • Wenn du mit deinem eigenen Pedelec zur Arbeit fährst, dann kannst du die Pendlerpauschale, die auch jedem Autofahrer zusteht, im gleichen Umfang nutzen.
  • Ist dein Arbeitgeber so freundlich und überlässt dir zusätzlich zu deinem Gehalt/Lohn ein Dienstfahrrad, so ist der private Gebrauch völlig steuerfrei.
  • Wenn das Dienstfahrrad dir gehört, dann profitierst du von einem ermäßigten Steuersatz (geldwerten Vorteil)
  • Bei einem schnellen zulassungspflichtigen Pedelec (S-Bike) gelten die Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge
  • Selbstständige und Freiberufler können das Bike als notwendige betriebliche Ausgabe unter bestimmten Auflagen steuerlich absetzen.

Welche Fahrräder sind von der Steuer befreit?

Radfahrer, deren E-Bike nur der eigenen Nutzung dienen, kommen leider nicht in Genuss von steuerlichen Vergünstigungen. Bist du aber mit dem Rad auch dienstlich unterwegs, z. B. als Radfahrer ganz entspannt auf dem Radweg mit dem Ziel zur Arbeitsstelle, dann sieht es schon anders aus.

Der Staat hat die umweltfreundliche Variante, zur Arbeit mit dem Rad zu fahren im Jahr 2019 erkannt und fördert dies mit einem steuerlichen Vorteil.

Dieses Engagement der Radfahrer wird vom Fiskus als betriebliche Nutzung gewertet und betrifft alle E-Bikes, deren Geschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt. Bei dem sogenannten Speed-Pedelec (S-Pedelec) besteht eine Sonderregelung. Diese schnellen Flitzer mit einer elektromotorischen Trittunterstützung bis zu 45 km/h haben nach der Straßenverkehrs-Ordnung den Status als motorgetriebene Kraftfahrzeuge, sind also aufgrund der hohen Geschwindigkeit kennzeichen- und versicherungspflichtig.

Selbstverständlich gilt bei der fiskalischen Vorteilsnahme, dass dein Rad gemäß der Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO) alle Bedingungen erfüllt. Du brauchst alle Sicherheitseinrichtungen wie eine Beleuchtung, eine Klingel und Reflektoren.

Sollte es sich bei deinem Bike um ein Rennrad ohne Klingel und Beleuchtung handeln, dann wertet das Finanzamt deinen fahrbaren Untersatz als nicht förderwürdiges Sportgerät und wird dir das Absetzen von der Steuer leider nicht anerkennen.

Für Berufssportler greifen bestimmte Ausnahmeregeln, aber auf die wollen wir in diesem Kontext nicht weiter eingehen.

Wenn dein Arbeitgeber dir seit 2019 ein City-Bike, Mountainbike, Trekkingrad oder sonstiges Elektrofahrrad überlassen hat, dann kannst du dich über eine Steuererleichterung freuen.

Leider gibt es aber auch hier einige Fallstricke, die es zu beachten gilt. So macht es einen gravierenden Unterschied, ob du als Arbeitnehmer dein privates Bike auf dem Radweg oder Straße zur Arbeit nutzt oder ob es sich um ein Dienstfahrrad handelt, das dein Arbeitgeber dir überlassen hat und mit dem du auch privat fahren kannst.

Wenn du als Selbstständiger in die Pedale tritts, gelten wiederum andere Vorschriften, wenn es ums Versteuern und Absetzen geht.

Dein Arbeitgeber hat ein Herz für Radfahrer und überlässt dir ein Dienstrad

Du wirst es als Fahrradfahrer schon des öfteren gesehen haben, dass Staatsunternehmen wie die Post ihren Beschäftigten Diensträder zur Verfügung stellen. Früher waren dies einfache Räder, heute sind es in der Regel Elektrofahrräder. 

Erfreulicherweise haben auch immer mehr private Arbeitgeber den steuerlichen Vorteil für Ihre Arbeitnehmer erkannt und überlassen Ihnen ein Dienstrad.

Die Diensträder sind, wenn du das Pedelec zusätzlich zum Gehalt oder zum Lohn bekommst von der Steuer befreit.

Der Arbeitgeber wird diese Überlassung des Dienstrades im Arbeitsvertrag regeln und solange sich das Rad im Betriebsvermögen des Arbeitgebers befindet, fallen für dich keine Steuern an. Dies gilt auch, wenn du das Dienstrad privat nutzen darfst, und damit bist du steuerlich bessergestellt, als der Kollege oder die Kollegin mit dem Dienstwagen. Denn hier ist der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung vom Autofahrer zu versteuern.

Die Sonderfälle:

Dein Arbeitgeber möchte das Dienstrad nicht in seinem Betriebsvermögen haben und überträgt dir z. B. das E-Bike zur alleinigen Nutzung. In diesem speziellen Fall wird das Finanzamt auf einen geldwerten Vorteil anerkennen und es werden Steuern fällig. Aber keine übertriebene Angst, die zu zahlende Abgabe hält sich in Grenzen, du zahlst für das tolle Pedelec lediglich 0,25 Prozent gerechnet auf den Bruttolistenpreis.

Ohne Änderung deines Arbeitsvertrages handelt es sich um eine steuerlich irrelevante Zuzahlung aus dem Barlohn. Als geldwerter Vorteil kommt die Ein-Prozent-Regel des Listenpreises zum Tragen. Dies ist die sogenannte Ein-Prozent-Regelung (gemäß § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG).

Dieser Betrag ist ebenfalls sozialversicherungspflichtig, sofern das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Bei einer Überlassung ab dem 1.1.2019 bis zum 31.12.2021 wird der Listenpreis nur zur Hälfte angesetzt.

Mit der Abrechnung hast du nichts zu tun, die übernimmt dein Arbeitgeber komplett über die Gehalts- oder Lohnabrechnung.

Ein Stückchen Zucker gibt es noch obendrauf: Du kannst den Akku im Betrieb laden, wenn dein Arbeitgeber neben einer betrieblichen Nutzung auch das private Aufladen des Akkus an der Ladestation erlaubt. Dies ist steuerfrei, also null Anrechnung eines geldwerten Vorteils.

Wenn du mit einem S-Pedelec als Radfahrer anstatt mit dem Auto täglich zur Arbeit fährst, dann lassen sich pro betrieblich zurückgelegte Strecke eine Dienstkostenpauschale von 20 Cent pro Kilometer absetzen. Dies ist auch eine Überlegung wert.

Du nutzt dein Bike für Dienstfahrten oder Auswärtstermine?

Dienstfahrten mit dem Rad oder mit einem nicht zulassungspflichtigen E-Bike sind auch für auswärtige Tätigkeiten machbar und du fährst steuerlich gut damit. In diesem Fall kannst du jeden zusätzlich betrieblich gefahrenen Kilometer, der die Entfernungspauschale übersteigt, als Betriebsausgabe absetzen. Auch Kosten wie

  • Kaufpreis (Brutto-Listenpreis)
  • Wartung und Reparaturen
  • Zubehör
  • Stromkosten
  • Versicherung (bei einem S-Pedelec)

kannst du in der Steuererklärung als begründete berufliche Fahrt steuermindernd geltend machen.

Hierbei hat der Fiskus aber folgende Hürde aufgebaut: Bei gleichzeitiger privater Nutzung des E-Bikes oder Rades musst du das Verhältnis privat zu betrieblichen Fahrten ziemlich genau schätzen oder besser noch: Du führst ein Fahrtenbuch, dann kann es keine unliebsamen Diskussionen mit dem Finanzamt geben.

Ein Beispiel:

Du nutzt dein Bike zu 15 Prozent für dienstliche Fahrten, zu 35 Prozent für den Arbeitsweg und zu 50 Prozent bist du als Radfahrer privat unterwegs.

Hierbei fallen Ausgaben in Höhe von 200 Euro an. Die Kosten für den Arbeitsweg sind durch die Entfernungspauschale vollständig abgedeckt. Auch die laufenden Nebenkosten. Aber 15 Prozent für die betrieblichen Fahrten, ausgehend 200 Euro, setzt du als Betriebsausgabe in deiner Steuererklärung ab. In diesem Bespie sind es 30 Euro, aber es können auch leicht höhere Beträge zusammenkommen.

Auf eine Besonderheit ist bei diesem Modell noch hinzuweisen: Verzichtes du als Steuerzahler auf die Entfernungspauschale, kannst du die effektiv anfallenden Kosten der betrieblich gefahrenen Kilometer in voller Höhe absetzen.

Ein Tipp: Als Fahrradfahrer bewahre bitte alle Belege wie Anschaffungs-, Reparaturkosten, Wartung, etc. auf und reiche diese als Nachweis zusammen mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein.

Fahrten zu einem gleichbleibenden Sammelpunkt

Wenn du keine feste erste Arbeitsstelle hast und auf Anordnung deines Arbeitgebers einen Sammelpunkt anfahren musst, dann wird dein Radweg dorthin seit 2014 mit einer Entfernungspauschale von 30 Cent honoriert.

Ebenfalls seit 2014 kannst du die Verpflegungspauschbeträge als doppelte Haushaltsführung bei einer Abwesenheit ab 8 Stunden in Anspruch nehmen.

E-Bike Leasing: Aufpassen bei diesen Angeboten

Wie beim Auto, hier ist das Leasen der Fahrzeuge nicht mehr wegzudenken, bieten auch immer mehr Anbieter ein Fahrrad Leasing an.

Du sparst als Selbstständiger oder Privatperson bei diesem Modell die hohen Anschaffungskosten und auch dein Arbeitgeber freut es über geringere Betriebsausgaben. Doch eine wirkliche Alternative, das Auto stehen zu lassen und Radfahrer zu werden!

Die Anbieter garantieren, dass du nach Ablauf der Leasing Dauer auf das neueste Modell wechseln kannst. Nach Ablauf der Leasingzeit besteht die Möglichkeit, das Fahrrad mit dem verbliebenen Restwert zu kaufen.

Ganz wichtig: Als Radfahrer solltest du erst zum Schluss der Leasingdauer dein Kaufinteresse dem Händler mitteilen. Besser noch, du wartest ein Angebot vom Leasinganbieter ab und entscheidest dann, ob du das Bike zurückgibst oder kaufen möchtest. Bezahlen kannst du es dann immer noch, wenn du es haben möchtest.

Im Leasingvertrag darf auf keinen Fall eine Kaufoption für dich vermerkt sein, ist dies der Fall, kann es beim Finanzamt zu einer ganz anderen Bewertung kommen und wenn es ganz schlimm kommt, dann hast du offiziell gar kein Dienstfahrrad im steuerlichen Sinn zur Verfügung gehabt und musst unter Umständen Steuern nachzahlen. Hier solltest du auf den Rat eines Steuerberaters hören.

Das Finanzamt sagt:

Fahrten mit einem Firmenfahrrad (Überlassung im Wege einer Gehaltsumwandlung)

Viele Unternehmer wollen die Kosten für das Fahrrad nicht in das Betriebsvermögen übernehmen. So vereinbaren sie, dass sie für die Überlassung des Bikes die Leasingrate für den Arbeitnehmer übernehmen und dafür das Bruttogehalt des Arbeitnehmers anteilig gekürzt wird.

Dafür muss der Arbeitnehmer die Überlassung des Drahtesels als geldlichen Vorteil versteuern. Wichtig hierbei: Eine Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt wird vom Fiskus nur dann anerkannt, wenn im Arbeitsvertrag die Überlassung des Pedelecs festgeschrieben ist.

Radfahrer und Fußgänger auf dem Radweg

In Zusammenarbeit mit dem ADFC und anderen Organisationen ist in den letzten Jahren viel getan worden, um Radwege für den Radfahrer sicherer zu gestalten. Die neu gebauten Radwege führen in vielen Fällen von der Straße weg und verlaufen zudem noch in landschaftlich ansprechenden Gebieten.

Denke bitte daran, dass Radwege oft eine gemischte Nutzung haben, d. h., es sind auch Fußgänger unterwegs und Kinder, das weiß jeder Mensch sind oft unberechenbar. Fahre immer so, dass du in jeder Situation dein Elektrofahrrad unter Kontrolle hast.

Fazit:

Tretwerk hat dir nun einige Möglichkeiten, wie du als Radfahrer zu einer attraktiven Steuerersparnis in Zusammenarbeit mit deinem Arbeitsplatz kommen kannst.

Prüfe bitte, ob du deine Arbeitsstelle auf dem Radweg gut erreichen kannst. Wenn ja, lass dein Auto stehen und überlasse die Straße den Leuten, die noch nicht so weit in ihren Überlegungen, lieber mit dem Rad als mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, gekommen sind, oder die aufgrund bestimmter Umstände nicht mit Rad fahren können.

Disclaimer

Tretwerk hat das Thema „Fahrrad fahren und Steuern sparen – so lassen sich Fahrrad und E-Bike steuerlich absetzen“ sorgfältig recherchiert und möchte in diesem Artikel kurz auf die Möglichkeit von Entlastung beim Fahrradkauf hinweisen.

Der Artikel erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und bedeutet auch inhaltlich keine Rechts- oder Steuerberatung, die Tretwerk nicht leisten darf und kann.

Für versehentliche Fehler übernimmt Tretwerk keine Haftung. Deine Anregungen und Kommentare sind jedoch höchst willkommen. Mail oder Anruf genügt, für unsere Kunden haben wir immer ein offenes Ohr.

Wir sprechen in diesem Text alle Geschlechter gleichermaßen an, haben im Sinne eines besseren Leseflusses das generische Maskulinum jedoch nicht erweitert.

Auf Tretwerk ist Verlass – wir sind für dich da. Tretwerk und Fahrrad – eine Erfolgsgeschichte.

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