Der Hund zählt zur Familie – natürlich! Aber kommt er auch überall mit hin? Es ist doch sehr schade, wenn Du auf Radtour gehst und der beste Freund in der Familie muss daheimbleiben, nur weil ein geeignetes Transportmittel fehlt oder allgemeine Unsicherheit über die Mitnahme des Vierbeiners herrscht.
Tretwerk möchte mit diesem kleinen Artikel ein bisschen Aufklärungsarbeit betreiben.
Wie den Start mit dem „Liebling“ der Familie vorbereiten?
Mit dem Hund Fahrradfahren – egal, ob City- Trekking- Mountain- oder E-Bike, erst einmal gilt der Grundsatz: Langsam starten! Dein Hund muss mindestens ein Alter von 15 oder noch besser 18 Monaten erreicht haben, um mitgenommen zu werden. Unterhalb dieser Altersgrenze des Tieres sind Fahrradausflüge tabu. Soll der Hund am Fahrrad nebenbei laufen, dann ist dieses Zusammenspiel erst einmal zu lernen. Hier bietet sich diese Trockenübung gut an:
• an einer ausreichend langen Leine – 3 bis 3,5 Meter sollten genügen – lässt Du den Hund erst einmal in der gewohnten „Bei Fuß“ Ordnung laufen. Wenn der Hund dann gelernt hat sich nicht zu verheddern und bei durchhängender Leine locker zu laufen, ist der erste Lernerfolg gegeben. Die Übung wird perfektioniert, indem du immer öfters die Richtung wechselst und der Hund nicht mehr vorne zieht, sondern mit durchschleifender Leine neben dir herläuft. Natürlich braucht das seine Zeit, auf Anhieb wird es nicht klappen. Üben, üben und nochmals üben ist angesagt. Nicht vergessen, den Hund zu loben und mit Leckerlis belohnen, wenn er beginnt, die Übung zu begreifen. So gewöhnst du das Tier allmählich daran, genau das gleiche zu tun, wenn du Fahrrad fährst. Selbstverständlich wirst du die ersten Male nur im Schritttempo fahren und immer ein Auge für den Hund haben müssen. Langsam kannst du dann das Tempo steigern, wenn dein Hund sicher an der Leine neben dem Bike laufen kann.
• Ganz wichtig, wenn der Hund nebenher läuft, ist es zu wissen, dass das Tier den Abgasen voll ausgesetzt ist, es unheimlich viel leisten muss – während Du nur lässig in die Pedale trittst und das Tier aufgrund seines Fells nicht schwitzen kann. Also ist schon eine erhebliche Rücksichtnahme erforderlich, damit es nicht zu Überanstrengung und im schlimmsten Fall zu einem Kollaps bei dem Zweibeiner kommt. Aber das weißt du selbst und wirst dies deinem „Liebling“ sowieso nicht antun wollen.
Die richtige Strecke für den Hund
Du hast es beim Biken gelernt, Dich nicht zu überfordern und das gleiche gilt natürlich auch für den Hund. Biken mit dem Tier in der prallen Sonne sollte nicht vorkommen, schattige Wege sind für das Tier angenehm. Bitte laufe mit dem Tier auch nicht nur auf asphaltierten Straßen, dies tut seinen Gelegen alles andere als gut. Denke bitte bei der Tour auch daran, dass diese einen verkehrsberuhigten Verlauf haben sollten, damit der Zweibeiner nicht unnötigem Stress ausgesetzt wird. Hunde, die überaus gerne laufen – von Rasse zu Rasse unterschiedlich – sollten Gelegenheit bekommen, nach der Tour noch auf einer Spielwiese, vorzugsweise mit anderen Hunden zu tollen und sich wieder selbstvergessen in die eigene Hundewelt „einschnüffeln“ zu können.
Nach dem Ausflug
Frühling und Herbst ist leider auch Zeckenzeit! Nach Heimkehr von einer Tour sollte du deinen Hund immer auf Zecken untersuchen und diese dann fachgerecht entfernen. Zecken fängt sich der Hund nicht nur im Wald ein, sondern auch auf oder an Wiesen sind diese widerlichen Plagegeister anzutreffen. Gleichfalls bitte auch die Pfoten des Tieres untersuchen, es könnten sich kleine Steinchen eingetreten haben, die dann beim Tier im schlimmsten Fall zu schmerzhaften Entzündungen führen.
Die richtigen Sicherheitsvorkehrungen treffen
Darf ein Hund eigentlich am Fahrrad nebenherlaufen?
Ja, er darf, denn der § 28 StVO verbietet in seiner Fassung lediglich das Mitführen eines Tieres aus einem Fahrzeug heraus. Fahrräder sind hiervon explizit ausgenommen. Ein Hund darf also grundsätzlich an der Leine mitgeführt werden. Allerdings müssen die Regeln des Tierschutzes eingehalten werden, aber darüber berichteten wir ja schon in den vorhergegangenen Textpassagen.
Im Vordergrund steht selbstverständlich der Sicherheitsaspekt. Außenstehende Dritte dürfen keinesfalls durch das Mitführen des Hundes gefährdet werden! Es versteht sich also von selbst, dass das Bike verkehrssicher ist und der Hund ein ordentlich befestigtes Brustgeschirr, an dem die Leine befestigt ist, trägt.
Eine spezielle Vorrichtung, ein sogenannter Springer , der am Fahrradrahmen befestigt wird , trägt viel zur Sicherheit bei. Der Springer besteht aus einem Chromstahlrohr mit einer Zugfeder, welche die Bewegungen des Hundes auf natürliche Art und Weise ausgleicht.
Wird eine Tour bei Dunkelheit geplant oder ist es absehbar, dass die Tour bei schlechten Lichtverhältnissen endet, dann dürfen eine reflektierende Weste bzw. Reflektoren für Mensch und Hund nicht fehlen. So ausgerüstet kannst du entspannt zur Radtour mit Hund antreten.
Transportverordnung als Teil der Tierschutzordnung VDSV
Ein Aspekt muss noch angesprochen werden: Die Mitnahme des Hundes in einer eigens angeschafften Transportbox, die in einem Anhänger zum Fahrrad untergebracht werden soll. Hier gelten nach der Tierschutzordnung folgende Vorgaben:
Bei einer Schulterhöhe des Tieres von ca. 60 cm, muss die Box ca. 65 cm hoch und ca. 60 cm breit sein und sollte eine Länge von ca. 900 – 1.000 cm aufweisen. Der Hund muss stehen können, seitlich liegen und der Länge nach liegen können, sodass er mit der Schnauze und dem Hinterteil nicht anstößt. Bei kleinen Hunden kann die Box natürlich entsprechend kleiner ausfallen. Bei zwei Hunden in einer Box muss die Box in der Größe angepasst werden. Wichtig: Die Box muss vernünftig belüftet sein!
Tretwerk
Tretwerk und das gesamte kompetente Beratungsteam stehen dir bei allen Fragen rund um dieses Thema gerne zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir dich darüber hinaus fachgerecht und deinen Bedürfnissen entsprechend, wenn es darum geht, ein Fahrrad kaufen oder du z. B. nach günstigen Mountainbikes Ausschau hältst. Anruf oder Mail genügt.
Disclaimer:
Mit diesem Artikel wollen wir einen kleinen Leitfaden rund um das Thema „Wie mit dem Hund Fahrrad fahren?“ herausgeben. Diesen Ratgeber haben wir nach sorgfältiger Recherche erstellt und versucht einen möglichst umfassenden Einblick über das Thema zu geben. Der Beitrag erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und bedeutet auch inhaltlich keinerlei Rechtsberatung. Für versehentliche Fehler in der Berichterstattung übernimmt Tretwerk keine Haftung.